Rechtliches
AGB
1. Allgemeines
1.1 Für sämtliche Leistungen, welche die Klar Agentur GmbH gegenüber Nutzern bzw. Vertragspartnern erbringt gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Nutzers wird widersprochen, es sei denn, Klar stimmt ihrer Geltung vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), als auch an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
1.3 Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit: Tisch, Stuhl, Strom, Internet (über WLAN).
1.4 Die Arbeitsplätze dürfen durch den Nutzer ausschließlich für den im Antrag angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Zwecks bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Klar. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Klar zur fristlosen Kündigung.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen von Klar ist die Bereitstellung von Büroarbeitsplätzen einschließlich Internetzugang sowie die Bereitstellung von Besprechungs- und Seminarräumen. Weitere Servicedienstleistungen umfassen die Durchführung von Veranstaltungen.
3. Basispakete
3.1 Die aktuell angebotenen Basispakete können dem Preis- und Leistungsverzeichnis auf der Website der Klar Agentur GmbH entnommen werden.
3.2 Inhaber von Tagestickets sowie Nutzer, welche lediglich das Meeting- und Seminarraumangebot nutzen, sind „externe Nutzer“.
4. Zugangsbedingungen
4.1 Die allgemeinen Öffnungszeiten sind Mo. – Fr. von 8:30 bis 18:30 Uhr.
4.2 Der Zugang zum Coworking Space richtet sich je nach abgeschlossener Vertragsart im Sinne von Ziffer 1 des Preis- Leistungsverzeichnisses des Coworking-Vertrags.
5. Vertragsschluss
5.1 Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterschrift des Nutzers und der Klar Agentur GmbH auf dem Nutzungs- und Überlassungsvertrag. Der Vertragsbeginn ist nicht an den Beginn eines Monats gebunden.
5.2 Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten vorgenommen werden.
5.3 Mit der Anmeldung sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäß sind. Der Nutzer verpflichtet sich die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
5.4 Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Klar.
5.5 Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht Klar frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
6. Preise
6.1 Alle Preise von Klar sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2 Die aktuellen Preise können dem Preis- und Leistungsverzeichnis auf der Website der Klar Agentur GmbH entnommen werden.
6.3 Klar steht es frei, die Preise für interne Nutzer mit einer Frist von zwei Monaten zu ändern. Dem Nutzer steht es frei, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Preisänderungen zu kündigen. Nach Kündigung endet der Vertrag mit dem letzten Tag vor Beginn der Gültigkeit des neuen Preises.
7. Rechnungsstellung
7.1 Die Abrechnung für die Basispakete gem. des Preis- und Leistungsverzeichnis auf der Website der Klar Agentur GmbH und der Zusatzleistungen erfolgt innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Nutzungsmonats. Die erste Rechnung eines neuen Vertragsverhältnisses wird innerhalb der ersten fünf Arbeitstage nach Vertragsschluss erstellt. Die Abrechnung für die nutzungsabhängigen Leistungen gem. Preis- und Leistungsverzeichnis auf der Website der Klar Agentur GmbH für einen Monat wird innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des Folgemonats erstellt.
7.2 Die Rechnungszustellung erfolgt per E-Mail an die auf dem Nutzungs- und Überlassungsvertrag hinterlegte E-Mail-Adresse.
7.3 Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt, werden die Basispreise und Zusatzleistungen für den ersten Monat anteilig im Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats berechnet.
7.4 Sofern das Vertragsverhältnis nicht zum Monatsersten beginnt und der Nutzer eine Teilzeitoption nutzt, berechnen sich die im Paket enthaltenen Tage aus der Multiplikation der Nutzungstage für einen vollen Monat mit dem Verhältnis der verbleibenden Tage des Monats zu der Anzahl der Tage des gesamten Monats. Es wird aufgerundet.
7.5 Nutzt der Nutzer eine Teilzeitoption, wird die Nutzung über den Online Kalender oder die schriftliche Anmeldung nachvollzogen. Eine über das gebuchte Kontingent hinausgehende Nutzung wird in Rechnung gestellt. Ein Tag gilt als Nutzungstag, wenn sich der Nutzer über den Online Kalender anmeldet. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer an dem Nutzungstag. Sollte der Nutzer k-working nutzen ohne sich über den Kalender anzumelden, hat er die Nutzung Klar anzuzeigen.
7.6 Die Abrechnung für Meeting- und Seminarraumnutzung durch interne Nutzer erfolgt über die im Online Kalender bestätigten Buchungen. Buchungen, die nicht spätestens 48h vor dem Termin abgesagt wurden, werden voll berechnet.
8. Zahlungsmodalitäten
8.1 Die Rechnung ist nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug von Skonto fällig.
8.2 Der Nutzer ermächtigt Klar zur Einziehung des vereinbarten Entgelts per Lastschrift. Der Kunde kann die erteilte Einziehungsermächtigung jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Kunde kann die Zahlung auch per Banküberweisung vornehmen. Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die Klar infolge der Nichteinlösung einer Lastschrift, aufgrund eines Widerspruchs oder aufgrund von Nichtzahlung entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.
8.3 Buchungen des Meeting- und/oder Seminarraums durch externe Nutzer sind vorab zahlbar. Ist bis zum Veranstaltungstag keine Zahlung eingegangen, ist Klar berechtigt den Zugang zu verweigern. Ein Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz gegenüber Klar entsteht nicht.
8.4 Tagestickets für externe Nutzer sind vorab per Überweisung oder Paypal zahlbar.
9. Datenschutz
9.1 Klar wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
9.2 Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden von Klar vertraulich behandelt.
9.3 Sollte ein Nutzer Kenntnis über vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse anderer Nutzer erlangen, ist der Nutzer zum Stillschweigen verpflichtet, sofern dies nicht dem Gesetz entgegensteht. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Klar zur fristlosen Kündigung.
10. Kündigungen
10.1 Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
10.2 Der Nutzer kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
10.3 Klar kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Dieser liegt auch vor, wenn der Nutzer für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist. Weitere gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte von Klar und des Nutzers bleiben hiervon unberührt.
10.4 Klar kann das Vertragsverhältnis innerhalb der ersten vier Wochen des Vertragsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen.
10.5 Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform.
11. Vertragsdurchführung
11.1 Die Untervermietung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Klar.
11.2 Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur z.B. durch Hacking.
11.3 Der Nutzer bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von Klar (k-working) für keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:
a. Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere: Tätigkeiten, welche dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten und juristischen Personen entgegenstehen, zum Beispiel Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking; Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie zum Beispiel sittenwidrigem oder beleidigendem Material innerhalb oder über die von Klar Agentur GmbH bereitgestellte Infrastruktur; Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software welche den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung; Verbreitung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Würmer oder Bots; illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
b. Tätigkeiten, welche der Integrität von Klar Agentur GmbH und den Nutzern schaden können, insbesondere: unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb von Klar Agentur GmbH Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E-Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung; Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen; Nutzung im Zusammenhang mit Waffenherstellung oder Waffenhandel; Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten; Nutzung im Zusammenhang mit esoterischen oder pseudoreligiösen Inhalten.
c. Tätigkeiten, welche einer störungsfreien Nutzung des Klar Agentur GmbH durch die Nutzer entgegenstehen, insbesondere: Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und von der Anwendung der Services und Infrastruktur von Klar; Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen; Angabe von falschen Identitätsdaten.
Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmung berechtigt Klar zur fristlosen Kündigung.
11.4 Nutzer mit der Option „Fester Tisch“ sind berechtigt eigene Einrichtungsgegenstände und technische Geräte nach vorheriger Abstimmung mit Klar in den Räumen aufzustellen.
11.5 Klar stellt den Nutzern technische und sonstige Gegenstände in einem mangelfreien Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig getestet und gewartet. Mit allen zur Verfügung gestellten Geräten ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem Nutzer berechnet.
11.6 Dem Nutzer ist bekannt, dass k-working jährlich zwischen dem 23.12. und 02.01. sowie an gesetzlichen Feiertagen geschlossen ist. Es besteht kein Anspruch auf anteilige Rückvergütung des Nutzungsentgelts.
11.7 Jegliche Veränderungen an den Arbeitsplätzen, Um- und Einbauten, Installationen, etc. durch den Nutzer sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Klar und auf Kosten des Nutzers zulässig. Auf Verlangen von Klar ist der Nutzer zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Im Falle der Zustimmung durch Klar zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den Nutzer einzuholen. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Nutzer.
12. Nutzungsverhalten im Internet
12.1 Der Nutzer verpflichtet sich, alle anwendbaren lokalen, nationalen und ggfs. internationalen Gesetze und Richtlinien zu respektieren und einzuhalten. Dies gilt auch für den Datenverkehr des Nutzers über Klar. Der Nutzer meldet Gesetzesverstöße an Klar. Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung.
12.2 Der Nutzer unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen. Dazu gehören insbesondere die urheberrechtlichen Beschränkungen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Bewegtbildern (Filmen) ist strengstens untersagt.
12.3 Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nutzer hat dieser Klar den entstandenen Schaden zu ersetzen.
13. Gewährleistung, Haftung
13.1 Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Gemeinschaftsbüro bzw. Großraumbüro befinden und die angemieteten Arbeitsplätze separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustands auf etwaige Minderungsansprüche. Klar übernimmt gegenüber dem Nutzer bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Garantie für den Zustand des jeweiligen Arbeitsplatzes. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn im vertragsgemäßen Zustand befindet.
13.2 Der Nutzer erklärt im Falle von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten die Duldung dieser Arbeiten und versichert, dass er aus eventuellen Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz keine Minderungsrechte, bzw. Schadensersatzansprüche herleiten wird, sofern Klar diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
13.3 Die Haftung für Schäden, die durch Fahrlässigkeit durch Klar oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, ist ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf solche Verletzungen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Nutzer vertraut hat und vertrauen durfte („vertragstypische Pflichten“) und bei Verletzungen, die bei Geschäften der vorliegenden Art typischerweise entstehen. In solchen Fällen ist die Haftung auf die vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schäden beschränkt. Unterhält Klar zur Regulierung eine eintrittspflichtige Versicherung, so beschränkt sich die Höhe des Ersatzes auf die Deckungssumme, die die Versicherung auszahlt.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für Schadensersatzansprüche, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Klar oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Klar beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Klar, auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Klar beruhen.
13.4 Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter wird ausgeschlossen, es sei denn, Klar fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
13.5 Klar übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu Klar unterbleiben. Sofern Klar von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, hat Klar das Recht das Vertragsverhältnis unverzüglich zu kündigen. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der Nutzer Klar von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt Klar die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass Klar von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird. Die Freistellungsverpflichtung gilt auch für Fälle der Verletzung von Pflichten nach 11. und 13.
13.6 Nach Ende der Nutzung hat der Kunde sämtliche, auch die von ihm selbst beschafften Schlüssel an Klar zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist Klar berechtigt, die Arbeitsplätze auf Kosten des Nutzers zu öffnen und zu reinigen. Zurückgelassene Gegenstände kann Klar auf Kosten des Kunden einlagern oder entsorgen, wenn diese trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Anlagen, Einrichtungen und Zubehör sind in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
13.7 Gibt der Nutzer den Arbeitsplatz nicht rechtzeitig frei, haftet er Klar für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind.
13.8 Das Betreten der angrenzenden Räume durch den Nutzer oder Besuch des Nutzers ist untersagt.
13.9 K-working ist nicht kindergerecht oder kindersicher eingerichtet. Es steht den Nutzern frei eigene Kinder auf eigene Gefahr mitzubringen, sofern die Eltern selbst für die Sicherheit und das Wohlergehen Sorge tragen und das Kind einer störungsfreien Nutzung von Klar nicht entgegensteht. Eltern haften für ihre Kinder. Auf die Gefahren insbesondere durch LKW-Verkehr, den nicht eingezäunten Bereiche, der Hof sowie Steckdosen wurde explizit hingewiesen.
13.10 Nutzer können Hunde nach vorheriger Absprache zu k-working mitbringen. Voraussetzung ist, dass der Hund die Nutzung von k-working nicht beeinträchtigt (zum Beispiel durch mangelnde Stubenreinheit, Lärm- oder Geruchsbelästigung) und insbesondere dass der Hund sich gegenüber Menschen nicht aggressiv verhält. Die Zusage kann durch Klar im freien Ermessen entzogen werden, insbesondere dann, wenn sich andere Nutzer gestört fühlen. Der Halter sorgt dafür, dass der Hund keinen Kot auf dem Gelände oder den angrenzenden Straßen hinterlässt. Der Halter beaufsichtigt den Hund zu jeder Zeit.
13.11 Für die persönlichen Gegenstände der Nutzer und die Garderobe übernimmt Klar keine Haftung.
13.12 Klar steht für Forderungen gegen den Nutzer aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Nutzers zu.
14. Versicherung
Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der Nutzer.
15. Beendigung des Nutzungsverhältnisses
15.1 Der Nutzer hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand an Klar zurückzugeben. Schäden, die auf Veränderungen oder Verschlechterungen beruhen, die nicht auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder verlorene Einrichtungsgegenstände sind Klar vollumfänglich vom Nutzer zu ersetzen.
15.2 Der Nutzer hat sämtliche an ihn ausgegebene Schlüssel bzw. Zugangskarten an Klar zurückzugeben.
16. Änderung der AGB
Klar Agentur GmbH (k-working) behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung wird dem Nutzer umgehend mitgeteilt. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen. Wird das Festhalten am Vertrag für den Nutzer aus diesem Grund unzumutbar, so steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
17.2 Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
17.3 Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hanau. Klar ist auch berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
17.4 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
Stand der AGB: November 2023